Willkommen im ADSp-Wissensportal

Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind das wichtigste Regelwerk für das tägliche Geschäft in der Spedition. Da das HGB (Handelsgesetzbuch) oft zu allgemein gefasst ist, nutzen fast alle deutschen Spediteure die ADSp als Vertragsgrundlage.

Ihre Aufgabe:

Nutzen Sie die Navigation links, um sich in die verschiedenen Fachbereiche einzulesen. Recherchieren Sie gezielt die Definitionen für Ihre Unterlagen. Achten Sie besonders auf die Unterschiede zwischen gesetzlicher Haftung und den ADSp-Regelungen.

Wann gelten die ADSp?

Erfahren Sie alles über den sachlichen und örtlichen Anwendungsbereich.

Was sind SZR?

Die zentrale Recheneinheit für die Haftung im Güterverkehr.

Anwendungsbereich

Die ADSp werden nicht automatisch Gesetz. Sie müssen wirksam vereinbart werden. Dies geschieht meist durch einen Hinweis auf Briefbögen oder in Angeboten.

Sachlicher Bereich:

Sie gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen.

Ausschlüsse:

  • Geschäfte mit Verbrauchern (B2C)
  • Lohnarbeiten
  • Schwer- und Kranexporte

Der Spediteur

Nach den ADSp und dem HGB ist der Spediteur primär ein Organisator. Seine Hauptpflicht ist die Besorgung der Versendung.

Wichtige Unterscheidung:

Im Gegensatz zum Frachtführer, der das Gut physisch transportiert, schuldet der Spediteur nur das "Arrangieren" des Transports. Er haftet jedoch wie ein Frachtführer, wenn er den Selbsteintritt wählt oder als Fixkostenspediteur auftritt.

Sonderziehungsrechte (SZR)

Das Sonderziehungsrecht (engl. Special Drawing Right, SDR) ist eine künstliche Währungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt wurde.

In der Logistik dient das SZR dazu, Haftungshöchstbeträge international vergleichbar zu machen, unabhängig von Währungsschwankungen einzelner Länder.

Beispiel: Bei einem Güterschaden im Straßentransport haftet der Spediteur nach ADSp 2017 oft mit 8,33 SZR pro Kilogramm des beschädigten Gutes.

Obhutshaftung

Die Obhutshaftung ist eine Form der Gefährdungshaftung. Sie beginnt mit der Übernahme des Gutes zur Beförderung und endet mit der Ablieferung beim Empfänger.

Während dieser Zeit "hütet" der Spediteur/Frachtführer die Ware. Tritt in dieser Zeit ein Schaden ein (Verlust oder Beschädigung), ist er grundsätzlich haftbar – unabhängig davon, ob er den Schaden direkt verschuldet hat.

Befreiungsgründe:

Der Spediteur kann sich nur befreien, wenn der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte (z.B. unabwendbare Ereignisse).

Grobes Verschulden

Normalerweise begrenzen die ADSp die Haftung auf bestimmte Höchstbeträge (z.B. 8,33 SZR/kg oder 1,25 Mio. € je Schadenfall). Diese Privilegien entfallen jedoch bei grobem Verschulden oder Vorsatz.

Gemäß Ziffer 27 ADSp (und § 435 HGB) haftet der Spediteur unbegrenzt, wenn er oder seine Leute leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

WICHTIG FÜR DIE PRÜFUNG: Bei grobem Verschulden gibt es keine "Haftungsdeckelung". Der volle Wert des Gutes muss ersetzt werden.