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Sie arbeiten heute an einem zentralen Thema der Kontoführung: dem Vertrag zugunsten Dritter. Dieses Konzept begegnet Ihnen häufig im Bankalltag – z. B. bei Sparverträgen oder Konten mit Begünstigten.
Grundlagen
Was steckt hinter dem Begriff?
Praxisfall
Anwendung im Bankgeschäft
Selbsttest
Überprüfen Sie Ihr Verständnis
Grundlagen: Vertrag zugunsten Dritter
Ein Vertrag zugunsten Dritter liegt vor, wenn zwei Parteien vereinbaren, dass eine dritte Person eine Leistung erhalten soll.
Beteiligte:
- Versprechensempfänger (z. B. Kunde)
- Versprechender (z. B. Bank)
- Dritter (Begünstigter)
Wichtig: Der Dritte erhält ein eigenes Recht auf die Leistung – er kann diese selbst einfordern.
Praxisfall aus der Welserbank
Szenario:
Ein Kunde eröffnet bei der Welserbank ein Sparkonto und bestimmt seine Tochter als Begünstigte im Todesfall.
Hier liegt ein typischer Vertrag zugunsten Dritter vor. Die Tochter erhält im Todesfall einen direkten Anspruch gegenüber der Bank.
Ihre Aufgabe:
Überlegen Sie: Warum ist diese Vertragsform für Kunden attraktiv?
Selbsttest
1. Wer erhält die Leistung?
2. Kann der Dritte selbst Ansprüche geltend machen?
3. Nennen Sie ein Beispiel aus der Bankpraxis.