Der Betriebsrat (BetrVG)
Verstehe den Betriebsrat: Voraussetzungen und Wahl (aktives Wahlrecht ab 16, passives ab 18), Größe nach § 9 BetrVG, Amtszeit, Ehrenamt und Kostentragung, allgemeine Aufgaben (§ 80) sowie die vier Beteiligungsstufen von der Information über die Anhörung und Mitwirkung bis zur echten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87) und die Anhörung vor jeder Kündigung (§ 102). Interaktive Lerneinheit.
Fach: Politik und Gesellschaft
· Klasse IT-Berufe
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Johannes Heinrich (Unterrichtsreihen) auf
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