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Max Mattes e.K.

Azubi-Lernportal | BGB 2026

Onboarding 2026

Willkommen im Team!

Schön, dass du bei der Max Mattes e.K. bist! Erarbeite dir hier interaktiv das gesamte Praxiswissen rund um Kaufverträge, navigiere durch smarte Prüfschemata und trainiere mit echten Fällen für deine Abschlussprüfung.

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Modul 1

Grundlagen

Vertragsabschluss, Formvorschriften und die essenziellen Rechte & Pflichten aus dem BGB.

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Modul 2

Lieferverzug

Nicht-Rechtzeitig-Lieferung: Mahnungen, Nachfristen und der Schadensersatz statt der Leistung.

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Modul 3

Annahmeverzug

Gläubigerverzug: Der Kunde ist nicht da. Wer trägt ab sofort die Preisgefahr für die Ware?

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Modul 4

Zahlungsverzug

Nicht-Rechtzeitig-Zahlung: 30-Tage-Regel, Verzugszinsen und gesetzliche Pauschalen.

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IHK-Prüfungssimulation

Fühlst du dich bereit für den Abschluss? Teste dein erlerntes Wissen unter realitätsnahen Bedingungen. Die Engine generiert 10 zufällige Fragen aus dem gesamten IHK-Aufgabenpool.

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1. Grundlagen des Kaufvertrags

Die Willenserklärung (WE)

Eine Willenserklärung ist die rechtlich bindende Äußerung, eine Rechtsfolge (z. B. einen Kauf) herbeiführen zu wollen. Sie kann auf drei Arten erfolgen:

  • Ausdrücklich: Mündlich, telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Vertrag).
  • Schlüssiges (konkludentes) Handeln: Der Wille wird durch die Tat klar. Beispiel: Legen der Ware auf das Kassenband und Hinhalten von Bargeld.
  • Schweigen: Gilt bei Privatpersonen (Verbrauchern) grundsätzlich als Ablehnung. Nur unter Kaufleuten (B2B) kann Schweigen in bestimmten Ausnahmefällen eine Zustimmung sein.

Zustandekommen des Vertrages

Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) entsteht ausschließlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Zudem müssen sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile (sog. essentialia negotii) wie Kaufgegenstand und Preis einig sein.

  • Antrag (Angebot): Die erste rechtsbindende Erklärung.
  • Annahme: Die zweite Erklärung, die dem Antrag uneingeschränkt zustimmt. Weicht die Annahme vom Antrag ab (z. B. anderer Preis), gilt dies rechtlich als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB)!
Achtung Klassiker: Werbung (Katalog, Website, Schaufenster) ist rechtlich KEIN bindendes Angebot! Es ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB)

Durch den rechtsgültigen Abschluss entstehen automatisch Pflichten, die für die jeweils andere Seite Rechte darstellen. Es handelt sich um ein sogenanntes Verpflichtungsgeschäft.

Verkäufer (Max Mattes e.K.)

  • Pflicht zur Übergabe: Die Sache muss dem Käufer am vereinbarten Ort übergeben und das Eigentum verschafft werden.
  • Pflicht zur Mangelfreiheit: Die Sache muss zwingend frei von Sachmängeln (z.B. Kratzer, defekte Schaltung) und Rechtsmängeln (z.B. Diebesgut) sein.
  • Recht: Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verlangen.

Käufer (Kunde)

  • Pflicht zur Zahlung: Der vereinbarte Kaufpreis ist fristgerecht zu zahlen.
  • Pflicht zur Abnahme: Die vertragsgemäß gelieferte Sache muss entgegengenommen (abgenommen) werden. Tut er dies nicht, droht der Annahmeverzug.
  • Recht: Übergabe einer zu 100% mangelfreien Ware fordern.

Praxis-Check

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Aufgabenpool: Grundlagen

Teste dein Wissen zum Zustandekommen von Verträgen, Willenserklärungen und Geschäftsfähigkeit. Bei jedem Start werden 5 zufällige Aufgaben aus dem Pool generiert.

2. Lieferverzug

Voraussetzungen für den Lieferverzug

Damit ein Lieferverzug (Nicht-Rechtzeitig-Lieferung) juristisch vorliegt, müssen die folgenden Bedingungen in dieser Reihenfolge exakt erfüllt sein:

  1. Möglichkeit der Leistung: Die Lieferung muss überhaupt noch möglich sein! Brennt das bestellte Unikat-Fahrrad ab, liegt kein Verzug, sondern eine rechtliche Unmöglichkeit (§ 275 BGB) vor.
  2. Fälligkeit: Der Zeitpunkt, ab dem der Käufer die Leistung verlangen darf, muss erreicht sein. Ohne vertragliche Vereinbarung ist dies im Zweifel "sofort".
  3. Mahnung: Nach Fälligkeit muss der Käufer eine eindeutige Aufforderung zur Leistung schicken.
    Mahnung ist entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB), wenn...
    • ...die Lieferzeit kalendermäßig exakt bestimmt (z.B. "Lieferung 15. Mai") oder berechenbar ist ("2 Wochen nach Ostern").
    • ...der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
  4. Verschulden: Der Verkäufer hat die Verzögerung zu vertreten. Gemäß § 276 BGB haftet er für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Achtung: Bei Streik oder unvorhersehbaren Naturkatastrophen (Höhere Gewalt) trifft ihn keine Schuld – es entsteht kein Verzug!

Rechte des Käufers

Liegt der Verzug vor, hat der Käufer ein Wahlrecht, je nachdem, ob er eine Frist setzt oder nicht.

Ohne Setzen einer Nachfrist:
  • Erfüllung des Vertrages (Lieferung fordern)
  • und/oder Ersatz des Verzögerungsschadens (z.B. Kosten für ein Miet-Fahrrad für die Wartezeit) verlangen.
Nach erfolgloser Nachfrist:

Eine angemessene Nachfrist muss gesetzt werden und erfolglos ablaufen.

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • und/oder Schadensersatz statt der Leistung (z.B. Mehrkosten durch teureren Kauf bei der Konkurrenz).

Praxis-Check

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Prüfschema – Nicht-Rechtzeitig-Lieferung

Welche Rechte kann der Käufer bei einer Nicht-Rechtzeitig-Lieferung in Anspruch nehmen?
Lieferung fordern + ggf. Ersatz des Verzögerungsschadens
Schadensersatz statt Leistung
Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzungen: Lieferung fordern
1.
Möglichkeit der Leistung
2.
Fälligkeit der Lieferung
3.
Mahnung (entbehrlich u.a. bei kalendermäßig bestimmtem Termin)
4.
Verschulden des Verkäufers
Voraussetzungen: Schadensersatz statt Leistung
1.
Nichterbringung der fälligen Lieferung
2.
Erfolglose angemessene Nachfrist
3.
Verschulden des Verkäufers
Voraussetzungen: Rücktritt vom Vertrag
1.
Nichterbringung der fälligen Lieferung
2.
Erfolglose angemessene Nachfrist
Für den reinen Vertragsrücktritt ist KEIN Verschulden erforderlich!

Aufgabenpool: Lieferverzug

Teste dein Wissen rund um den Lieferverzug, Mahnungen, Nachfristen und den Rücktritt. Es werden 5 zufällige Aufgaben aus dem Pool generiert.

3. Annahmeverzug

Voraussetzungen

Der Verkäufer leistet vertragsgemäß, aber der Käufer nimmt die Ware nicht an. Die Abnahme ist primär eine Obliegenheit, weshalb hierfür keine direkten Klagen angestrengt werden (außer es wurde abweichend vereinbart).

  • Erfüllbarkeit: Der Verkäufer darf die Leistung bereits erbringen (Im Zweifel sofort, § 271 BGB).
  • Tatsächliches Angebot: Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware so anbieten, dass dieser nur noch zugreifen muss. Die Leistung muss exakt "wie geschuldet" (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mangelfrei) angeboten werden. Mangelhafte Ware löst keinen Annahmeverzug aus!
  • Nichtannahme: Der Käufer nimmt die angebotene Ware nicht ab.
Ein Verschulden des Käufers (z.B. er hat verschlafen, ist im Stau) ist rechtlich absolut unerheblich. Der Verzug tritt in jedem Fall ein!

Rechte/Folgen für Max Mattes e.K.

Gerät der Käufer in Annahmeverzug, verliert er den Großteil seiner Schutzrechte und der Verkäufer wird massiv entlastet.

  • Haftungsmilderung & Gefahrübergang:
    Wir haften ab sofort nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zudem geht die sogenannte "Preisgefahr" auf den Käufer über (§ 300 BGB): Geht die Sache nun zufällig (z.B. durch Blitzschlag) unter, muss der Käufer trotzdem den vollen Kaufpreis zahlen.
  • Ersatz von Mehraufwendungen:
    Wir können die Kosten für den vergeblichen Transport sowie die Einlagerung verlangen (§ 304 BGB).
  • Selbsthilfeverkauf / Hinterlegung:
    Nach vorheriger Androhung und Fristsetzung kann die Ware im Notfall öffentlich versteigert werden (§ 383 BGB). Geld oder Wertpapiere können beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Praxis-Check

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Prüfschema – Annahmeverzug (Gläubigerverzug)

Welche Rechte/Folgen entstehen für den Verkäufer, wenn der Käufer die Ware nicht annimmt?
Ersatz von Mehraufwendungen
Voraussetzungen
Gefahrübergang & Haftung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Annahmeverzug
1.
Erfüllbarkeit der Leistung
2.
Ordnungsgemäßes, tatsächliches Angebot
3.
Nichtannahme durch Käufer
Verschulden des Käufers ist NICHT erforderlich!

Aufgabenpool: Annahmeverzug

Teste dein Wissen zur Nicht-Annahme, Gefahrübergang und Haftungsminderung. Es werden 5 zufällige Aufgaben aus dem Pool generiert.

4. Zahlungsverzug

Wann gerät der Käufer in Verzug?

Ein Zahlungsverzug erfordert grundsätzlich vier Schritte: Die Entgeltforderung (Rechnung) muss fällig sein, der Schuldner darf nicht gezahlt haben, er muss gemahnt werden und er muss die Verzögerung verschuldet haben.

Verschulden bei Geld: Der Jurist sagt "Geld hat man zu haben". Wer nicht zahlt, weil sein eigenes Konto leer ist, hat die Verzögerung immer zu vertreten (Beschaffungsrisiko). Einzige Ausnahme: Der Verkäufer hat mangelhafte Ware geliefert (§ 320 BGB Zurückbehaltungsrecht).

Die 30-Tage-Regelung (§ 286 Abs. 3)

Selbst ohne Mahnung tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein. Aber Achtung:

  • B2B (Unternehmer): Regelung greift automatisch.
  • B2C (Verbraucher): Regelung greift NUR, wenn der Verbraucher ausdrücklich auf der Rechnung auf diese Frist hingewiesen wurde!

Rechte der Max Mattes e.K.

Sobald der Verzug wirksam eingetreten ist, stehen uns als Gläubiger Schadensersatzansprüche zu.

  • Zahlung & Gesetzliche Verzugszinsen:
    Wir fordern weiterhin die Zahlung. Ab dem Tag des Verzugs kommen Zinsen hinzu (§ 288 BGB):
    - B2C: Basiszinssatz + 5%
    - B2B: Basiszinssatz + 9%
  • Mahngebühren / Pauschale:
    Für Folgemahnungen dürfen Kosten erhoben werden. IHK-Falle: Die erste verzugsbegründende Mahnung ist IMMER kostenlos, da sie den Verzug erst auslöst!
    Bei B2B-Kunden dürfen wir pauschal ohne Nachweis sofort 40 € Schadensersatz verlangen.
  • Rücktritt:
    Nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware (unter Berufung auf den Eigentumsvorbehalt) zurückfordern.

Praxis-Check

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Prüfschema – Nicht-Rechtzeitig-Zahlung

Welche Rechte kann der Verkäufer bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung in Anspruch nehmen?
Zahlung fordern + Ersatz Verzögerungsschaden
Voraussetzungen
Schadensersatz statt Leistung
Voraussetzungen
Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzungen
Voraussetzungen
1.
Fälligkeit
2.
Mahnung
entbehrlich bei 30-Tage-Regel (B2B autom. / B2C mit Hinweis)
3.
Verschulden
Immer gegeben ("Geld hat man zu haben"), außer Mangel!
Voraussetzungen
1.
Nichterbringung Leistung
2.
Angemessene Nachfrist
3.
Verschulden
Voraussetzungen
1.
Nichterbringung Leistung
2.
Angemessene Nachfrist

Aufgabenpool: Zahlungsverzug & Kalender

Teste dein Wissen zu Mahnungen, Verzugszinsen und der 30-Tage-Regelung. Nutze den eingebauten Kalender, um die genauen Fristen per Datum auszurechnen!

IHK-Prüfungsvorbereitung

Teste dein gesamtes Wissen unter realitätsnahen Bedingungen. Bei jedem Start werden 10 zufällige Fragen generiert.

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Es werden 10 zufällige Fragen aus dem gesamten großen Aufgabenpool (alle Module) gezogen. Vertreten sind alle gängigen IHK-Aufgabentypen.