Was ist das überhaupt?
Wenn deine Schüler:innen Schulspace-Tools nutzen (Quiz-Hausaufgabe, Leistungskontrolle,
Kurs, Bearbeitungs-Check), verarbeitet Schulspace dabei pseudonyme Daten
im Auftrag
deiner Schule. Die DSGVO (Art. 28) sieht dafür einen
Vertrag zur
Auftragsverarbeitung (AVV) zwischen Schule und Schulspace vor – ein
Standarddokument, das jede Schule von Diensten wie Lernplattformen oder Office-Paketen kennt.
Was ist deine Rolle als Lehrkraft?
Du schließt den Vertrag nicht selbst – das macht die
Schulleitung (oder der
Sachaufwandsträger). Dein Part ist nur der Anstoß:
AVV-Vorlage öffnen,
ausdrucken oder als Link weitergeben und der Schulleitung bzw. dem/der Datenschutzbeauftragten
deiner Schule vorlegen. Die vorausgefüllte
Muster-DSFA dazulegen spart eurem DSB die meiste Arbeit.
Muss etwas an Schulspace zurückgeschickt werden?
Nein. Es genügt, wenn eure Schule den unterschriebenen AVV bei ihren
Datenschutz-Unterlagen ablegt – die DSGVO erlaubt den Abschluss ausdrücklich auch in
elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9). Wünscht eure Schule eine Gegenzeichnung durch
Schulspace, senden wir sie gern digital: kurze Mail an
hallo@schulspace.de.
Und bis das erledigt ist?
Alle Schüler-Tools sind bewusst datensparsam gebaut (pseudonym, ohne Konten, mit automatischen
Löschfristen) – Details im
Löschkonzept.
Sprich den AVV trotzdem zeitnah an: Er ist die formale Grundlage für den Schul-Einsatz.